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1. Leistungen
Den Umfang der Leistungen von Stadt-Land-Wald entnehmen Sie bitte der jeweiligen aktuellen Leistungsbeschreibung
im Internet oder unserer Broschüre. Die Programme finden bei jedem Wetter statt. Für den Fall einer unabwendbaren
Gefährdung der Gruppe, insbesondere durch drohende Unwetter, behalten wir uns die Absage, bzw. den Abbruch der
Veranstaltung vor. Bei Absage vor Beginn der Veranstaltung kann ein Ersatztermin vereinbart werden.
Bei verantwortungslosem Verhalten einzelner TeilnehmerInnen, insbesondere der Gefährdung anderer,
behalten wir uns den Ausschluß dieser Personen von der Veranstaltung vor. Ein Anspruch auf Kostenerstattung
besteht in diesem Fall nicht.
Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich Stadt-Land-Wald Änderungen
oder Abweichungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von
Stadt-Land-Wald nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
Nebenabreden
oder Änderungen, die vom Umfang der vertraglichen Leistung abweichen, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung
2. Anmeldung/Veranstaltungsausfall
Für die im Internet/in der Broschüre angegebenen halb- bis ganztägigen Veranstaltungstermine für Erwachsene genügt
i.d. R. eine telefonische Anmeldung.
Programme für Kinder oder Jugendliche, mehrtägige Veranstaltungen für Erwachsene
sowie zu gesonderten Terminen gebuchte Veranstaltungen bedürfen der Anmeldung per Post, Fax oder E-Mail.
Dies gilt auch für Schulklassen und geschlossene Kinder- oder Jugendgruppen.
Bei Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen findet die Veranstaltung nicht statt und die bereits angemeldeten
Teilnehmer werden einen Tag vor der eigentlichen Veranstaltungsdurchführung per E-Mail oder telefonisch informiert.
Evtl. bereits geleistete Teilnahmegebühren werden innerhalb von 7 Tagen zurückerstattet.
3. Vertragsabschluß
Aufträge sind nur dann verbindlich, wenn Stadt-Land-Wald die Bestätigung des Auftraggebers per Post, Fax oder
E-Mail vorliegt. Mit ihrer Anmeldung auf der Grundlage unserer Angebote bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages
verbindlich an. Mit der Bestätigung unsererseits per Post, Fax oder E-Mail kommt der Vertrag zustande. Es gelten
nur die jeweils aktuellen Angebote.
4. Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr ist in der Regel direkt vor Beginn bei dem Referenten der Veranstaltung in
bar zu bezahlen.
Bei gebuchten Programmen für Schulklassen, geschlossene Kinder- oder Jugendgruppen,
mehrtägigen Veranstaltungen für Erwachsene und zu gesonderten Terminen gebuchte Veranstaltungen verpflichtet
sich der Auftraggeber bis 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung eine Anzahlung von mindestens 50% der
Auftragssumme, auf das Konto von Stadt-Land-Wald zu überweisen.
Der Restbetrag wird bis spätestens 10 Tage
nach der Veranstaltung fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist Stadt-Land-Wald berechtigt,
den Auftrag fristlos zu kündigen und eine angemessene Entschädigung in Höhe der bis dahin entstandenen Auslagen
zu verlangen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.
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5. Stornoregelungen
Bei Absage durch den Auftraggeber bis 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung erhebt Stadt-Land-Wald Stornokosten
von 10% der Auftragsumme. Bei Absage innerhalb von 19 - 10 Tagen vor Beginn der Veranstaltung belaufen sich
die Stornokosten auf 25% d. A.; 9 - 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50% d. A.; ab 4. Tag vor Beginn der
Veranstaltung 100% der Auftragssumme.
6. Haftung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Diese Regelung gilt insbesondere für Risiken,
die von Stadt-Land-Wald nicht vorhersehbar und/oder nicht beeinflussbar und/oder nicht zu vertreten sind.
Die Haftpflichtversicherung von Stadt-Land-Wald tritt nur bei durch Referenten bedingte Schäden in Kraft.
Unsere Angebote sind keine Reisen im Sinne des Reisepreissicherungsgesetzes.
7. Aufsichtspflicht
Bei Programmen mit Kindern und Jugendlichen verbleibt die Aufsichtspflicht stets bei den Erziehungsberechtigten
oder aufsichtspflichtigen Begleitpersonen der Gruppe. Die Referenten von Stadt-Land-Wald sind verantwortlich
für den Ablauf des Programmes.Darüber hinausgehende Aufsichtspflichten über Kinder und Jugendliche bedürfen
der vorherigen Vereinbarung.
8. Mitwirkungspflicht
Die Teilnehmer bzw. bei Kinder - und Jugendgruppen deren aufsichtspflichtige Begleitpersonen sind verpflichtet,
bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere dazu verpflichtet, ihre Beanstandungen unverzüglich vor
Ort den Referenten zur Kenntnis zu geben. Unterlassen Sie schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein
Anspruch auf Minderung nicht ein.
Alle Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung einer Leistung haben Sie unmittelbar nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber Stadt-Land-Wald geltend zu machen.
9. Nutzungsrechte
Die von Stadt-Land-Wald angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind geistiges Eigentum
von Stadt-Land-Wald und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht -auch nicht teilweise- genutzt
oder umgesetzt werden.
Darüber hinaus kann für individuelle Programmentwürfe und Kostenvoranschläge eine Aufwandsentschädigung verlangt werden.
10. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die un-wirksame Bestimmung
durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Stand:15.1.2007
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