Stadt Land Wald
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungen

Den Umfang der Leistungen von Stadt-Land-Wald entnehmen Sie bitte der jeweiligen aktuellen Leistungsbeschreibung im Internet oder unserer Broschüre. Die Programme finden bei jedem Wetter statt. Für den Fall einer unabwendbaren Gefährdung der Gruppe, insbesondere durch drohende Unwetter, behalten wir uns die Absage, bzw. den Abbruch der Veranstaltung vor. Bei Absage vor Beginn der Veranstaltung kann ein Ersatztermin vereinbart werden.
Bei verantwortungslosem Verhalten einzelner TeilnehmerInnen, insbesondere der Gefährdung anderer, behalten wir uns den Ausschluß dieser Personen von der Veranstaltung vor. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht in diesem Fall nicht.
Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich Stadt-Land-Wald Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Stadt-Land-Wald nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
Nebenabreden oder Änderungen, die vom Umfang der vertraglichen Leistung abweichen, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung


2. Anmeldung/Veranstaltungsausfall

Für die im Internet/in der Broschüre angegebenen halb- bis ganztägigen Veranstaltungstermine für Erwachsene genügt i.d. R. eine telefonische Anmeldung.
Programme für Kinder oder Jugendliche, mehrtägige Veranstaltungen für Erwachsene sowie zu gesonderten Terminen gebuchte Veranstaltungen bedürfen der Anmeldung per Post, Fax oder E-Mail. Dies gilt auch für Schulklassen und geschlossene Kinder- oder Jugendgruppen.
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen findet die Veranstaltung nicht statt und die bereits angemeldeten Teilnehmer werden einen Tag vor der eigentlichen Veranstaltungsdurchführung per E-Mail oder telefonisch informiert. Evtl. bereits geleistete Teilnahmegebühren werden innerhalb von 7 Tagen zurückerstattet.


3. Vertragsabschluß

Aufträge sind nur dann verbindlich, wenn Stadt-Land-Wald die Bestätigung des Auftraggebers per Post, Fax oder E-Mail vorliegt. Mit ihrer Anmeldung auf der Grundlage unserer Angebote bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Mit der Bestätigung unsererseits per Post, Fax oder E-Mail kommt der Vertrag zustande. Es gelten nur die jeweils aktuellen Angebote.


4. Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr ist in der Regel direkt vor Beginn bei dem Referenten der Veranstaltung in bar zu bezahlen.
Bei gebuchten Programmen für Schulklassen, geschlossene Kinder- oder Jugendgruppen, mehrtägigen Veranstaltungen für Erwachsene und zu gesonderten Terminen gebuchte Veranstaltungen verpflichtet sich der Auftraggeber bis 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung eine Anzahlung von mindestens 50% der Auftragssumme, auf das Konto von Stadt-Land-Wald zu überweisen.
Der Restbetrag wird bis spätestens 10 Tage nach der Veranstaltung fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist Stadt-Land-Wald berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen und eine angemessene Entschädigung in Höhe der bis dahin entstandenen Auslagen zu verlangen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.

5. Stornoregelungen

Bei Absage durch den Auftraggeber bis 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung erhebt Stadt-Land-Wald Stornokosten von 10% der Auftragsumme. Bei Absage innerhalb von 19 - 10 Tagen vor Beginn der Veranstaltung belaufen sich die Stornokosten auf 25% d. A.; 9 - 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50% d. A.; ab 4. Tag vor Beginn der Veranstaltung 100% der Auftragssumme.


6. Haftung

Die Teilnahme an den Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Diese Regelung gilt insbesondere für Risiken, die von Stadt-Land-Wald nicht vorhersehbar und/oder nicht beeinflussbar und/oder nicht zu vertreten sind. Die Haftpflichtversicherung von Stadt-Land-Wald tritt nur bei durch Referenten bedingte Schäden in Kraft. Unsere Angebote sind keine Reisen im Sinne des Reisepreissicherungsgesetzes.


7. Aufsichtspflicht

Bei Programmen mit Kindern und Jugendlichen verbleibt die Aufsichtspflicht stets bei den Erziehungsberechtigten oder aufsichtspflichtigen Begleitpersonen der Gruppe. Die Referenten von Stadt-Land-Wald sind verantwortlich für den Ablauf des Programmes.Darüber hinausgehende Aufsichtspflichten über Kinder und Jugendliche bedürfen der vorherigen Vereinbarung.


8. Mitwirkungspflicht

Die Teilnehmer bzw. bei Kinder - und Jugendgruppen deren aufsichtspflichtige Begleitpersonen sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere dazu verpflichtet, ihre Beanstandungen unverzüglich vor Ort den Referenten zur Kenntnis zu geben. Unterlassen Sie schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Alle Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung einer Leistung haben Sie unmittelbar nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber Stadt-Land-Wald geltend zu machen.


9. Nutzungsrechte

Die von Stadt-Land-Wald angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind geistiges Eigentum von Stadt-Land-Wald und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht -auch nicht teilweise- genutzt oder umgesetzt werden. Darüber hinaus kann für individuelle Programmentwürfe und Kostenvoranschläge eine Aufwandsentschädigung verlangt werden.


10. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die un-wirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.


11. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Stand:15.1.2007


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